AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für
ausnahmslos alle Foto/Video-Aufträge von SD Digital Networks dar. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Geschäfts-oder Einkaufsbedingungen hat und diese
abweichende Bedingungen enthalten. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Der Fotograf/Videograf erbringt seine Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung mit Unterschrift anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten- sofern keine Änderung durch den Fotografen/Videografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt. Durch eine Unterschrift des Kunden bestätigt der Kunde diese AGB.
Eigentum am Foto- und Videomaterial- Archivierung :
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen/Videografen zu. Der Kunde erhält nach Abschluss des Projekts das fertige Produkt. Änderungen am Produkt können bis maximal 2 Monate nach Fertigstellung des Projekts getätigt werden. Rohmaterial des Projektes ist nicht enthalten im Preis. Das Rohmaterial wird mindestens 6 Monate aufbewahrt.
Datenschutz:
SD Digital Networks übernimmt keine Haftung für den Upload Videos bzw. Films.
SD Digital Networks stellt den Film lediglich bereit und übernimmt keine Haftung für Datenschutzrechtliche Folgen.
Der Auftraggeber übernimmt vor Veröffentlichung die Verantwortung für
die Richtigkeit des Inhalts. SD Digital Networks haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz.
Zahlung:
Das Honorar für Videoproduktion ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Material vom Auftraggeber nicht veröffentlicht wird.
Die Vergütung wird bei Ablieferung einer Leistung oder Teilleistung fällig und ist innerhalb von
14 Tagen ohne Abzüge zahlbar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere
Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der
Fotograf/Videograf unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche berechtigt. Die
Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder
vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den AG nur zum Rücktritt
vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen sind zu vergüten. Ebenso sind die bisher erbrachten Leistungen zu vergüten, wenn der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig kündigt, oder Drehtermine in einem vom Auftragnehmer festgelegten Zeitraum nicht erbringen kann. Die Aufgrund des Auftrags entstandenen Kosten sind durch den Auftraggeber zu 100% zu erstatten. Die Produktion gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Erhalt der Produktion zur Endabnahme, die Anzeige von Mängeln unterlässt. Die Mängelanzeige muss schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels erfolgen. Mängel, welche die vertragsgemäße Verwendungsmöglichkeit der Produktion nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Endabnahme der Produktion. Die Über- oder Unterschreitung der im Produktionsauftrag vereinbarten Laufzeit der Produktion um nicht mehr als 5 %, stellt keinen Mangel dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Endabnahme.
Gewährleistung:
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Abnahme darf nicht aus geschmacklichen Gründen verweigert werden. Ein eventuelles Nicht-Gefallen begründet keine Kürzung der Vergütung. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeit, Kontrast, Schnitt, Musikwahl oder Lautstärke begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von SD Digital Networks. Hierfür erhält SD Digital Networks eine angemessene Frist. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SD Digital Networks selbst Veränderungen an den Arbeiten vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Ist das Produkt fertiggestellt und vom Auftraggeber abgenommen wurde, werden spätere Mängelanzeigen nicht anerkannt.
Aufnahmen:
Der Einsatz der Drohne ist nur unter geeigneten Wetterbedingungen möglich, die Entscheidung hierzu fällt ausschließlich durch SD Digital Networks. Wurde ein Auftrag für Drohnenaufnahmen durch den Auftraggeber erteilt, gilt die Startplatzgenehmigung vom Grundstück des Auftraggebers als erteilt. Können bei Abbruch oder Untersagung des Einsatzes der Drohne, egal aus welchem Grund, keine Luftaufnahmen zur Verfügung gestellt werden, ist das vereinbarte Honorar für den tatsächlich erfolgen Einsatz der Drohne durch den Auftraggeber weiterhin zu vergüten. SD Digital Networks haftet nicht bei technischen Störungen der Kamera-Ausrüstung. Sofern SD Digital Networks nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder Inhaber von Rechten an dort abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Verwertung erteilt haben, hat der Auftraggeber etwaige im Einzelfall notwendige Zustimmungen dieser Dritten selbst einzuholen. Der AG ist bei zu filmenden Veranstaltungen aller Art verpflichtet, alle abgebildeten Personen zu informieren, dass ein fotografisches/filmisches Dokument erstellt wird und alle Genehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film-/Foto Drehgenehmigungen zu erteilen bzw. von Behörden, Veranstaltern, Betreibern usw. einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass SD Digital Networks diese Leistungen gegen entsprechendes Honorar übernimmt. Des weiteren übernimmt SD Digital Networks keine Haftung, wenn externe Foto/Videoaufnahmen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden die im späteren Endprodukt mit vorkommen.
Gerichtstand, Wirksamkeit:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Geschäftsbedingungen werden mit der Auftragserteilung bzw. bei der Bestätigung eines Angebots von SD Digital Networks wirksam, sofern nicht andere oder zusätzliche Regelungen schriftlich getroffen werden. Sollte eine dieser Vereinbarungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an diese Stelle treten. Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Diese sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen.